| Aktenvernichtung |
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Wir sind in der Lage, unseren Kunden hohe Sicherheit (Sicherheitsstufe 4) bei der Vernichtung nach BDSG des uns überlassenen Materials zu garantieren.Wenn Ihre Akten nach einer bestimmten Laufzeit nicht mehr gelagert werden müssen, terminisieren wir kostenlos nach Ihrem Wunsch, das heißt wir erinnern Sie, wann die Fälligkeit erreicht ist. Sie können sie zurückbekommen, oder, falls Sie die Vernichtung vor Ort vorziehen, bieten wir diesen Service an. Die uns zur Vernichtung übergebenen Unterlagen werden in abschließbare Behälter gefüllt. Diese werden auf direktem Weg, ohne Zwischenlagerung in die Vernichtungsanlage gebracht und bei geschlossenem Tor der Vernichtung zugeführt. Dabei werden die Unterlagen über ein gesichertes Transportband unmittelbar in die Vernichtungsanlage eingegeben. Metallene Gegenstände, die z.B. in den Aktenordnern enthalten sind, werden durch einen Metallabscheider dem Papier entzogen. Eine manuelle Entnahme der Unterlagen ist ausgeschlossen. In der Vernichtungsanlage werden die Unterlagen geschreddert und in einem Arbeitsgang zu Ballen verpresst. Bei der Vernichtung anwesend ist ausschließlich Personal, welches auf das Datengeheimnis (§5) verpflichtet ist. Die Entsorgung des vernichteten Materials erfolgt als Faserrohstoff über die Papier verarbeitende Industrie. Erst das vernichtete Material geht in das Eigentum des Auftragnehmers über. |
Aktenvernichtung
